Luftfracht

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Versand von Waren per Luftfracht. Fokus Holzkiste

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Donnerstag, 30. Januar 2025

Versand von Waren per Luftfracht

Eine umfassende Anleitung mit Fokus auf Holzkisten

Der Versand von Waren per Luftfracht ist für viele Unternehmen eine schnelle und effektive Methode, um ihre Produkte weltweit zu verschicken. Gerade bei sensiblen oder wertvollen Gütern ist eine stabile und schützende Verpackung essenziell, um Transportschäden zu vermeiden. In dieser Anleitung erfährst du, worauf es beim Luftfrachtversand ankommt, wie Holzkisten optimal genutzt werden und welche Bestimmungen zu beachten sind.

Die Luftfracht bietet eine schnelle und sichere Möglichkeit, Waren über große Distanzen zu transportieren. Sie wird insbesondere verwendet für:

- Zeitkritische Waren wie Ersatzteile oder verderbliche Güter.

- Hochwertige oder empfindliche Produkte, die besonderen Schutz benötigen.

- Internationale Exporte mit kurzen Lieferzeiten.

Vorteile der Luftfracht

- Schnelligkeit: Kurze Transitzeiten.

- Hohe Sicherheitsstandards an Flughäfen.

- Zuverlässigkeit bei der Lieferzeit.

Nachteile der Luftfracht

- Höhere Kosten im Vergleich zu Seefracht oder Straßenverkehr.

- Begrenzungen beim Gewicht und Volumen.

Weitere Informationen: IATA Gefahrgutvorschriften und Deutscher Zoll – Exportvorgaben

Beim Versand per Luftfracht gibt es strenge Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören:

Zollbestimmungen

Weiterführende Informationen: Deutscher Zoll – Importvorgaben

Jedes Land hat spezifische Importvorschriften. Die Zollpapiere müssen korrekt ausgefüllt sein.

Wichtig sind Handelsrechnungen, Luftfrachtbriefe (AWB) und gegebenenfalls Ursprungszeugnisse.

Sicherheitsanforderungen

Weitere Hinweise: Sicherheitsanforderungen der IATA und Luftfrachtsicherheitsprogramm des BMVI

Sicherheitskontrollen an Flughäfen prüfen die Waren auf Gefahrenstoffe.

Verpackungen müssen für Röntgenkontrollen leicht öffn- und schließbar sein.

Manipulationssichere Verpackung (Aktuelle Verschärfungen des Luftfahrt-Bundesamts)

Offizielle Mitteilungen: Luftfahrt-Bundesamt zur manipulationssicheren Verpackung

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat kürzlich die Auslegung der Anforderungen an die manipulationssichere Verpackung für Luftfracht verschärft. Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 müssen bekannte Versender und reglementierte Beauftragte Luftfrachtsendungen so verpacken, dass Manipulationen unmittelbar erkennbar sind. Diese Vorschrift dient der Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette und soll verhindern, dass gefährliche oder verbotene Gegenstände in sichere Sendungen eingebracht werden können.

Das LBA hat verstärkt Kontrollen durchgeführt und dabei häufig bemängelt, dass Sendungen ohne sichtbare Spuren geöffnet und wieder verschlossen werden können. Folgende Punkte wurden dabei als besonders kritisch hervorgehoben:

Fehlende manipulationssichere Siegel.

Kein Einsatz von speziellen Firmenklebebändern.

Fehlende Lackmarkierungen auf Verschraubungen.

Die Forderung, dass Manipulationen unmittelbar erkennbar sein müssen, ist essenziell, um die Sicherheit entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Verpackung entsprechende Sicherheitsmerkmale enthält.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts verfügbar.

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